Katis Waxing Lounge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Kati´s waxing. Lounge (Inh.: Ann-Katrin Bienstadt)
Stand: November 2026I. Allgemeine Hinweise
- Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Kati´s waxing. Lounge sind ausschließlich diese AGB maßgeblich. Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Kati´s waxing. Lounge haben Vorrang vor diesen AGB.
- Das Mindestalter für eine Behandlung bei Kati´s waxing. Lounge beträgt 18 Jahre. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
II. Preise und Bezahlung
- Für Behandlungen bei Kati´s waxing. Lounge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Preise, die im Studio und auf der Internetseite unter www.katis-waxing.de eingesehen werden können. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet.
- Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde den Preis unmittelbar nach der Behandlung im Studio bar zu bezahlen.
III. Termine, Verspätungen und Absagen
- Der Kunde kann Behandlungstermine bei Kati´s waxing. Lounge telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail, über das Kontaktformular der Internetseite oder persönlich anfragen. Mit der Bestätigung des Termins durch Kati´s waxing. Lounge kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Kunde und Kati´s waxing. Lounge zustande. Vereinbarte Behandlungstermine sind daher verbindlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, Kati´s waxing. Lounge mit einer Frist von mindestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Behandlungstermins darüber zu informieren, wenn er einen vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten kann. In diesem Fall wird Kati´s waxing. Lounge dem Kunden einen neuen Behandlungstermin anbieten.
- Unterlässt der Kunde die unter Ziffer III.2 genannte rechtzeitige Information und erscheint zum vereinbarten Behandlungstermin nicht, so ist Kati´s waxing. Lounge nicht verpflichtet, dem Kunden einen neuen Behandlungstermin anzubieten, sondern dazu berechtigt, dem Kunden 50 % des vereinbarten Behandlungspreises als pauschale Entschädigung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Unterlässt der Kunde die unter Ziffer III.2 genannte rechtzeitige Information und erscheint zum vereinbarten Behandlungstermin mit erheblicher Verspätung (mehr als 30 Minuten), so ist Kati´s waxing. Lounge berechtigt, die Behandlung abzulehnen und nicht verpflichtet, dem Kunden einen neuen Behandlungstermin anzubieten, sondern ist dazu berechtigt, dem Kunden 50 % des vereinbarten Behandlungspreises als pauschale Entschädigung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Unterlässt der Kunde die unter Ziffer III.2 genannte rechtzeitige Information und erscheint zum vereinbarten Behandlungstermin mit nur unerheblicher Verspätung (bis zu 30 Minuten), so ist Kati´s waxing. Lounge berechtigt, die Behandlungsdauer entsprechend der Verspätung zu verkürzen, ohne dass der Kunde zu einer Minderung des Behandlungspreises berechtigt ist.
IV. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat die ihm zumutbare Mitwirkung zu leisten, um den Erfolg der Behandlung und seine Gesundheit nicht zu gefährden.
- Vor Behandlungsbeginn hat der Kunde Kati´s waxing. Lounge unaufgefordert über behandlungsrelevante Umstände in seiner Person zu informieren, insbesondere:
- a) über medizinische, medikamentöse und physische Umstände, die im Zusammenhang mit der Behandlung relevant sein können,
- b) über seine Aktivitäten außerhalb des Studios, die im Zusammenhang mit der Behandlung relevant sein können,
- c) über das Bestehen von Allergien gegen Produkte, die bei der Behandlung verwendet werden können.
- Vor der Behandlung hat es der Kunde zu unterlassen, in den für die Behandlung relevanten Bereichen seine Haut einzucremen oder einzuölen.
- In den letzten 14 Tagen vor der Behandlung hat es der Kunde zu unterlassen, sich in den für die Behandlung relevanten Bereichen zu rasieren.
- In einem Zeitraum von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn bis 24 Stunden nach Behandlungsende hat es der Kunde zu unterlassen, seine Haut in den behandelten Bereichen der Sonne oder einem Solarium auszusetzen.
- Der Kunde hat zur Behandlung in einem behandlungsfähigen Zustand zu erscheinen, insbesondere im Hinblick auf seine Körperhygiene. Der Kunde darf ferner nicht alkoholisiert zur Behandlung erscheinen.
- Bei Verstößen des Kunden gegen seine in dieser Ziffer IV. genannten Mitwirkungspflichten ist Kati´s waxing. Lounge berechtigt, die Behandlung abzulehnen und nicht verpflichtet, dem Kunden einen neuen Behandlungstermin anzubieten, sondern ist dazu berechtigt, dem Kunden 50 % des vereinbarten Behandlungspreises als pauschale Entschädigung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
V. Gewährleistung und Haftung
- Beanstandungen der Behandlung sollte der Kunde möglichst umgehend, idealerweise innerhalb von 7 Tagen, mitteilen, damit Kati´s waxing. Lounge die Möglichkeit einer Nachbesserung anbieten kann. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
- Kati´s waxing. Lounge haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kati´s waxing. Lounge, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Kati´s waxing. Lounge haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Ziffer IV. verletzt oder behandlungsrelevante Umstände verschwiegen hat, es sei denn, Kati´s waxing. Lounge hätte diese Umstände erkennen müssen. Für mitgebrachte Garderobe, Schmuck und Wertsachen haftet Kati´s waxing. Lounge nur nach Maßgabe der Ziffern V.2 und V.3.
VI. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.